
AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Leitung der VKASGO entscheidet in Absprache mit dem Auftraggeber über die Anzahl der Verkehrskadetten.
2. Pro Einsatz werden jedoch mindestens 2 Verkehrskadetten eingesetzt.
3. Wird ein bestätigter Auftrag abgesagt, verrechnen wir eine Annulierungsgebühr von CHF 20.- pro Verkehrskadett.
4. Für kurzfristige Aufträge (weniger als 14 Tage bis zum Einsatz) verrechnen wir für den organisatorischen Mehraufwand eine Pauschale von CHF 20.- pro Verkehrskadett.
5. Wird die Verpflegung vom Veranstalter offeriert, entfallen die Verpflegungskosten.
6. Zahlung: 30 Tage netto.
7. Der Gerichtsstand ist in jedem Falle Walenstadt (SG) .
8. Mahngebühren betragen CHF 20.- und werden automatisch bei der neuen Rechnung draufgeschlagen.